Fördermöglichkeiten

Aus Aquarea Club
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Achtung: hier fehlen Infos zu den "neuen" BAFA-Richtlinien vom April 2015. Wer sich damit auskennt, bitte ergänzen.


BAFA: Förderung von effizienten Wärmepumpen

Informationen über das BAFA Programm findet man hier.

In Kürze: Effiziente Wärmepumpen, die sowohl zur Heizung als auch zur Warmwasserbereitung eingesetzt werden, werden mit einem Bonus bezuschusst. Dieser Bonus beträgt bei LWWP zum Beispiel 1300 Euro. Voraussetzungen zur Gewährung des Bonus sind:

  • Die Wärmepumpe ist in dieser Liste aufgeführt. Seite 18, in der Mitte.
  • Es wurde von einem Fachunternehmen ein Hydraulischer Abgleich durchgeführt und mit diesem Formular bestätigt.
  • Es liegt eine Fachunternehmererklärung für den fachgerechten Einbau der Wärmepumpe vor. (Details siehe Webseite des Bafa)

Förderung von mehreren WP pro Haushalt

Nachfrage von skyme

Ich hatte deswegen mal beim Bafa nachgefragt, und zwar so:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich plane eine Umstellung meiner Heizung auf regenerative Energien, sprich: Wärmepumpe. Da ich in meinem Wohnhaus im Erdgeschoss Fußbodenheizung und im Obergeschoss Radiatoren habe, brüte ich im Moment über der Idee zwei Wärmepumpen einzusetzen: Eine für die Fußbodenheizung (die dann von niedrigen Vorlauftemperaturen profitieren kann) und eine weitere, die die Radiatoren bedient und das Warmwasser macht. Diese Kombination würde aus energetischer Sicht Sinn ergeben, da ansonsten die mit schlechtem Cop erzeugte hohe Temperatur für die Radiatoren für die FBH wieder "heruntergemischt" wird. Nun stellt sich mir die Frage, ob für beide Wärmepumpen jeweils gesondert die Förderung in Höhe von 1300 Euro in Anspruch genommen werden kann - in den Unterlagen auf Ihrer Webseite habe ich keine diesbezügliche Einschränkung gefunden. Ich habe allerdings auch niemanden finden können, der so etwas schon einmal gemacht hat.

Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen,


Und habe folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr xxxxx,

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich ist es so, dass das BAFA Wärmepumpen-Anlagen zur kombinierten Raumbeheizung und Warmwasserbereitung fördern kann. Eine strikte Auslegung würde bedeuten, dass nur die Wärmepumpe, die über Radiatoren das OG beheizt und das Warmwasser bereitstellt, gefördert werden kann.

Das BAFA versucht die geltenden Richtlinien, soweit möglich, im Interesse der Antragsteller auszulegen. Bezogen auf Ihre Planungen heißt das - wir betrachten die beiden Wärmepumpen als eine Anlage (quasi als Kaskade). Die erste Stufe stellt die niedrigen Heizungsvorlauftemperaturen, die zweite die höheren Heizungsvorlauftemperaturen und das Warmwasser bereit. Beide Wärmepumpen können somit gefördert werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie aufgrund der Datenerfassung und Antragsbearbeitung beim BAFA zwei separate Anträge stellen müssen. Sie sollten auf beiden Anträgen darauf hinweisen, dass es sich um die Bestandteile einer gesamten Wärmepumpen-Anlage handelt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Sollten Sie Rückfragen haben, können Sie mich gerne unter der Telefonnummer xxxxxxx anrufen.

Klingt doch eigentlich nicht schlecht!

Nachfrage von tiber

Eine Nachfrage von tiber zum gleichen Thema lief ebenfalls positiv:

Hallo,

habe nun schriftliche Info der Bafa bzgl. meines Vorhabens zwei LWP für zwei separate Heizkreise (bei mir FBH und Heizkörper) in einem EFH zu installieren, und dazu auch zwei mal die Förderung zu erhalten.

Demnach: Eine der LWP muss auch die gesamte Brauchwasserbereitung übernehmen. Für beide LWP müssen die JAZ berechnet werden. Daraus soll der Mittelwert berechnet werden (müsste m.E. hierzu noch geklärt werden, ob der Mittelwert über die tatsächlich erzeugten Kwh noch gewichtet werden sollte). Der Mittelwert für die JAZ muss bei mind. 3,5 liegen, um dann für jede der Wp die Förderung zu erhalten. Für jede der Wp muss ein separater Antrag gestellt werden.

Grüße Tiber

Förderung bei separater Warmwasser-Wärmepumpe

Dazu sagt die Bafa in diesem Dokument

Sofern die Warmwasserbereitung nicht durch die Heizungs-Wärmepumpe,sondern durch eine separate Warmwasser-Wärmepumpe erfolgt, kreuzen Sie dies bitte hier an. In diesem Fall muss die Gesamt-Jahresarbeitszahl aus beiden Wärmepumpenanlagen die Mindest-Jahresarbeitszahl, die in den geltenden Richtlinien gefordert wird, erfüllen. Für beide Wärmepumpen müssen Rechnungen (in Kopie) vorgelegt werden. Die Warmwasser-Wärmepumpe muss nicht notwendigerweise neu sein.